Arbeitsassistenz
Für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Arbeitsassistenz. Um diese in Anspruch nehmen zu können müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die ArbeitnehmerInnen müssen eine anerkannte Schwerbehinderung (oder aber Gleichstellung 30 GdB) haben.
- Das Arbeitsverhältnis muss sozialversicherungspflichtig sein.
- Der Bedarf für die Arbeitsbegleitung muss behinderungsbedingt sein.
- Art und Umfang der Unterstützung müssen außergewöhnlich sein.
Der Einsatz einer Arbeitsassistenz setzt auf jeden Fall einen Antrag und die Bewilligung beim Integrationsamt voraus.
Für weitere Informationen scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.
Den Erstantrag für eine Arbeitsassistenz können Sie sich hier herunterladen:
Informationen zum Persönlichen Budget, wie und wo Sie es bekommen und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen finden Sie in folgender Broschüre:
Viele weitere Informationen, wie z.B. die Adresse des für Sie zuständigen Integrationsamtes, finden Sie hier.
Feldstraße 6
09661 Hainichen
Tel.: 037207 / 68942
Fax: 037207 / 68981